Schnell ist es mal passiert, dass der Rotwein auf dem Teppich landet oder durch eine Zigarette ein Schaden an einem Teppich entsteht.
In der Regel werden solche Schäden durch die Haftpflicht abgedeckt.
Bran-, Leitungswasser- und Heizungswasserschäden zählen zu den Hausratschäden.
Tritt ein solcher Fall ein beachten Sie bitte, dass Sie als Versicherungsnehmer in der Schadensminderungspflicht befinden.
Bei einem Wasserschaden z.B. kann es passieren, dass je länger der Teppich der Nässe ausgesetzt ist sich dieser umso mehr verfärbt.
Hinzu kommt, dass die Fasern morsch werden können.
Hier spricht man von Folgeschäden die je nach Möglichkeit und Situation vermieden werden können.
Deshalb ist es in einem Schadensfall ratsam Umgehend Maßnahmen zu ergreifen um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Unsere Experten stehen Ihnen hierzu mit Rat und Tat zur Seite.